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Sind Supermagnete lebensmittelecht?

Von einer Anwendung im Lebensmittelbereich beim Endverbraucher wird dringend abgeraten. Wir weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass das Verschlucken von Magneten lebensgefährliche Folgen haben kann.
Lebensmittelechtheit bezeichnet diverse Eigenschaftsanforderungen bei Verpackungen im Lebensmittelbereich bzw. bei Druckfarben für Bedarfsgegenstände. Eine amtliche Definition des Begriffs „lebensmittelecht“ gibt es nicht. Für alle Materialien, die im direkten Lebensmittelkontakt eingesetzt werden, gilt jedoch die sogenannte „Rahmenverordnung“ (EG) Nr. 1935/2004.
Diese Verordnung besagt, dass von Materialien, die unter den normalen und vorhersehbaren Verwendungsbedingungen mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, keine oder nur so geringe Mengen an stofflichen Bestandteilen auf das Lebensmittel übergehen dürfen, dass
  • die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird.
  • es zu keiner unvertretbaren Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel kommt.
  • die Eigenschaften des Lebensmittels weder im Geruch noch im Geschmack beeinträchtigt werden.
Zertifizierungen zur Lebensmittelechtheit können von unabhängigen Instituten (Fresenius, TÜV) etc. vorgenommen werden lassen. Die Magnete von supermagnete.de sind jedoch nicht für direkte Lebensmittelanwendungen vorgesehen, daher werden solche Zertifizierungen von unserer Seite als nicht notwendig bzw. wenig sinnvoll betrachtet.
Auch ist es wichtig anzumerken, dass die Rahmenverordnung nicht unmittelbar als nationales Gesetz in Kraft tritt. Die jeweiligen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils auf der Grundlage der Rahmenverordnung ihre eigenen nationalen Gesetze verabschieden, die zwischen den Mitgliedsstaaten anders gehandhabt werden können. Aufgrund dessen ist es unabdingbar, sich jeweils mit der lokalen Gesetzgebung auseinanderzusetzen.